Baumschutz
Der Baumschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die dem Schutz der Bäume vor jeglichen Beeinträchtigungen dienen.
Die Fällung von Bäumen oder die Beschädigung soll laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Gerade bei Baumaßnahmen, Betrieb von Straßen und Gewerbeanlagen, aber auch bei privater oder landwirtschaftlicher Nutzung soll dies berücksichtigt werden.
Auch Fällungen im eigenen Garten sind stets zu unterlassen und bedürfen vorher einer Genehmigung, die einen sogenannten Fällantrag voraussetzt.
Die Erlaubnis dafür erteilt die zuständige Behörde (untere Naturschutzbehörde). Als Ausgleich für den Eingriff werden Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verlangt.
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
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