Jahresgenehmigungen für Aufgrabungen

Die Trassen- und Aufbruchgenehmigung ist erforderlich bei Aufgrabungen auf öffentlichen Straßen.

Allerdings gehört zur Straße außer der Fahrbahn auch der Gehweg und eventuell angrenzende öffentliche unbefestigte Flächen.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelle Lagepläne mit:
    • Bordsteinführung
    • angrenzende Bebauung
  • Lage und Abmessungen des Aufbruchs

Beantragung und Nachweisführung:

Die entsprechenden Formulare für die Genehmigung sind beim Tiefbauamt - Sachgebiet Straßenunterhaltung erhältlich.

Der Antrag auf eine solche Genehmigung ist spätestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn beim Straßenbauamt einzureichen.
Die Genehmigung muss während der Arbeiten immer vorzuweisen sein.

Sollte es nicht möglich sein, die vorgegebene Frist einzuhalten, ist es erforderlich, eine Genehmigungsverlängerung zu beantragen.

Zusätzlich müssen dafür verkehrsrechtliche Anordnungen eingeholt werden, die anweisen, wie die Baustelle abzusichern ist.

Diese Genehmigung entspricht also im Wesentlichen den ganz normalen Trassen- und Aufbruchgenehmigung mit dem einzigen Unterschied, dass die Jahresgenehmigung im Gegensatz zur normalen Genehmigung nicht auf 3 Monate beschränkt ist, sondern 1 Jahr lang ihre Gültigkeit behält.

Referenzen

Wappen Stadt Filderstadt
Filderstadt

Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbau und Bürgerservice und Sicherheit, Integriertes interaktives Kartenfenster, Marktverwaltung

Wappen Stadt Frankfurt am Main
Frankfurt am Main

Amt für Straßenbau und Erschließung - Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement mit Kartenfenster in der Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung, zyklische Begehungen mit KommunalRegie mobile, Veranstaltungen, Straßengrün, Kassenschnittstelle zu SAP, Bestandsplanverwaltung, Maßnahmenplanung und -koordinierung

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