Genehmigung von Satzungen / Bauleitplänen
Bauleitpläne:
Die Bauleitplanung dient der Vorbereitung und Durchführung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke.
Diese Planung gewährleistet, dass die städtebauliche Entwicklung geordnet verläuft.
Bauleitplanarten:
Man unterscheidet hier zwischen 2 Arten:
dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.
- Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der zur Darstellung des Bedarfs der städtebaulichen Entwicklung dient (§5 Abs. 1 Satz 1).
- Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, welcher sämtliche Festlegungen für die städtebauliche Ordnung enthält.
Er stellt die Grundlage für weitere Maßnahmen dar.
Genehmigungspflichtig sind:
- Flächennutzungspläne
- Bebauungspläne
- Satzungen
Satzungen:
Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen.
Dies gilt genauso für dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung.
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR, Umwelt (Emissionsschutz / Immissionsschutz), Integriertes interaktives Kartenfenster, GeoMedia®-Integration, GeoMedia®-WebMap Geodaten-Infrastruktur
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