BImSchG-Verfahren

BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz:
(Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge)

Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie deren Vorbeugung.

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