Bergrechtliche Planfeststellungsverfahren

Rahmenbetriebspläne mit Umweltverträglichkeitsprüfung:

Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde im Jahr 1990 auf Grund raum- und umweltbedeutsamer Auswirkungen der bergbaulichen Vorhaben in das Bergrecht eingeführt.

Diese findet Anwendung bei bestimmten betriebsplanpflichtigen Vorhaben im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens statt, bei dem auch die Öffentlichkeit beteiligt ist.

Außerdem erfolgt zusätzlich die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Grund der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, wenn eine Einschränkung oder eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines bestimmten Schutzgebietes vorliegt.

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