Aufstellung / Änderung von Flächennutzungsplänen
Der Flächennutzungsplan (FNP) dient der Darstellung der geplanten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Die Inhalte dieses Planes sind im §5 BauGB verzeichnet.
Die oberen Behörden erhalten über diesen Plan Hinweise zur Entscheidung über bevorstehende Genehmigungsverfahren sowie über die Inhalte der Bebauungspläne.
Allerdings bedarf die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes einer Genehmigung durch die Verwaltungsbehörde (Bezirks- oder Landesverwaltung).
Aufstellung und Inhalte:
Bei Aufstellung bzw. Änderung eines Flächennutzungsplanes sind stets die Ziele der Raumordnung zu berücksichtigen.
Im Flächennutzungsplan werden keine Flurstücke abgebildet.
Er ist also nicht flächenscharf.
Dargestellte Inhalte:
- zu bebauende Flächen untergliedert nach Nutzungsarten:
- Wohnbauflächen (W)
- gemischte Gebiete (M)
- gewerbliche Bauflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
- Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. Kläranlage, Umspannwerk, Kirche, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
- überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
- Grünflächen
- Wasserflächen
- Landwirtschaftliche Flächen und Wald
- Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abstandsflächen)
- Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen
- Ausgleichsflächen (bei Eingriffen in Natur)
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Sach- und fristgerechte Bearbeitung der Stellungnahmen und Einwendungen zum Regionalen Flächennutzungsplan, interaktiver GIS-PlugIn, GeoMedia®-Integration
Bauamt (Bauleitplanung), Ordnungsamt (Sondernutzungen)
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