Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Gemäß §29 Abs. 2 StVO ist für alle Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z. B. Umzüge, Sportveranstaltungen und Großraum- bzw. Schwerverkehr) eine Erlaubnis vom jeweiligen Veranstalter bei der zuständigen Verkehrsbehörde einzuholen.
Notwendige Unterlagen zur Bewilligung:
- Antrag mit Daten des Verantwortlichen
- Art, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung (gegebenenfalls Lageskizze)
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger
- Verpflichtungserklärung zur Wiedergutmachung von eventuell verursachten Schäden
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbauamt und Ordnungsamt
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbauamt und Ordnungsamt
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement im Garten- und Tiefbauamt, Integriertes interaktives Kartenfenster, GPS-gestütztes und GIS-basierendes mobiles System für Straßenbegehungen
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement im Amt für Straßenwesen, Integriertes interaktives Kartenfenster, GPS-gestütztes und GIS-basierendes mobiles System für Straßenbegehungen
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbauamt, Ordnungsamt, Gartenbauamt, Branddirektion, Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Polizei und der KASIG
Schnittstellen zu den Baustelleninformationssystemen der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz
Einbindung in Verkehrsmanagementzentrale Karlsruhe
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Tiefbauamt und Ordnungsamt
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in den Bereichen Stadtbauamt und Ordnungsamt
Zentrales Baustellen- und Ereignismanagement in der Abt. Verkehrsplanung und Straßenbau und in der Abt. Bürgerdienste, Integriertes interaktives Kartenfenster
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