Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Gemäß §29 Abs. 2 StVO ist für alle Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z. B. Umzüge, Sportveranstaltungen und Großraum- bzw. Schwerverkehr) eine Erlaubnis vom jeweiligen Veranstalter bei der zuständigen Verkehrsbehörde einzuholen.

Notwendige Unterlagen zur Bewilligung:

  • Antrag mit Daten des Verantwortlichen
  • Art, Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung (gegebenenfalls Lageskizze)
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger
  • Verpflichtungserklärung zur Wiedergutmachung von eventuell verursachten Schäden
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