Mieten und Pachten
Mieten:
Mieten bedeutet, dass man eine bestimmte Sache oder eine bestimmte Person gegen eine Bezahlung oder einen Lohn in Gebrauch nimmt.
Beispiele für zu mietende Sachen:
- Haus
- Zimmer
Pachten:
Pachten ist im Vergleich zur Miete nur auf eine Sache anwendbar und beinhaltet die Nutzung des Ertrages aus der gepachteten Sache.
Beispiele für zu pachtende Sachen:
- Feld
- Garten
- Mühle
- Bäckerei
- Fabrik
- Wirtshaus
Referenzen
Hansestadt Stralsund
Baugenehmigungsverfahren, Stadtsanierung, Denkmalschutz, Beitragswesen, Liegenschaftsverwaltung mit Mieten, Pachten, Kauf/Verkauf, Kommunalvermögen, Schnittstelle zum GIS der Stadt und der Ver- und Entsorger
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