Sanierungsrechtliche Genehmigung
Zur erfolgreichen Gestaltung der Sanierung einzelner Gebiete ist es notwendig, dass zahlreiche private und öffentliche Maßnahmen koordiniert und abgestimmt werden.
Deshalb sind bestimmte Vorhaben im Bereich der Sanierung nach §144 BauGB genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtig sind u. a. folgende Vorhaben:
- Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung baulicher Anlagen
- wertsteigernde Veränderungen von baulichen Anlagen und Grundstücken
- Einrichtung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
- Teilung eines Grundstücks
Für die Inanspruchnahme steuerlicher, finanzieller oder sonstiger Vorteile in Sanierungsgebieten ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung zwingend notwendig.
Auch eine finanzielle Förderung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche durch die Sanierungsbehörde aufgetragen wurde, fällt unter diese Genehmigungspflicht.
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR
Baugenehmigungsverfahren, Stadtsanierung, Denkmalschutz, Beitragswesen, Liegenschaftsverwaltung mit Mieten, Pachten, Kauf/Verkauf, Kommunalvermögen, Schnittstelle zum GIS der Stadt und der Ver- und Entsorger
Bauamt (Bauleitplanung), Ordnungsamt (Sondernutzungen)
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