Repressive Verfahren / Bauaufsichtliches Einschreiten

Verstößt eine bauliche Anlage gegen die Vorschriften, so hat die Bauaufsichtsbehörde verschiedene Möglichkeiten, um bei diesem Verstoß einzugreifen.

Dazu gehören u. a.:

  • Baueinstellung
  • Nutzungsuntersagung
  • Beseitigungsanordnung
  • Abbruch verfallender baulicher Anlagen

Einleitung von bauaufsichtlichen Verfahren, Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenverhütung, ...

Referenzen

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Köthen

Baugenehmigungsverfahren, Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung) Kassenschnittstelle zu AB-DATA

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Weißenfels
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