Nachträge und Verlängerungen
Nachträge:
In Baunachträgen werden die Änderungswünsche des Bauherren nachträglich festgehalten.
Verlängerungen:
Ab Beginn der Baugenehmigung ist eine Frist festgelegt, in der das Bauvorhaben durchzuführen ist.
Falls es nicht möglich sein sollte, diese Frist einzuhalten und das Vorhaben rechtzeitig umzusetzen, so muss durch den Bauunternehmer rechtzeitig vorher ein Antrag auf Genehmigungsverlängerung eingereicht werden.
Referenzen

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Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)

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