Juristischer Bereich

Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind immer auch auf die später vorgesehene Nutzung bezogen.
Bei einer Änderung der vorgesehenen Nutzung ist eine erneute Prüfung der Vorschriften notwendig.


Bei der unerlaubten Änderung oder bei Verstößen kann seitens der Behörden die Nutzung des Gebäudes oder der baulichen Anlage untersagt werden.

Ein solcher Verstoß besteht beispielsweise in der unerlaubten Abänderung der Nutzung eines Gebäudes, wenn dies eigentlich zum Wohnen vorgesehen war, aber nun für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Aber auch das erstmalige unrechtmäßige Nutzen eines unbebauten Grundstückes kann einen solchen Verstoß darstellen, beispielsweise bei unerlaubter Verwendung dieses Grundstückes als Parkplatz.

Widerspruchsverfahren, Nutzungsuntersagungen, Ordnungswidrigkeiten, Mängelbeseitigungsanzeigen,
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Baugenehmigungsverfahren, Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung) Kassenschnittstelle zu AB-DATA

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