Infrastrukturmaßnahmen

Ziel und Aufgabe der Infrastrukturmaßnahmen ist es die Grundausstattung für die Entwicklung des Landes sowie für dessen Bevölkerung und die Wirtschaft zu schaffen, zu verbessern und zu erweitern.

Zu diesen Grundausstattungen gehören unter anderem Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Kraftwerke, Schulen sowie die Wasserver- und -entsorgung.

Außerdem sind diese Maßnahmen ein wichtiges Mittel zur landwirtschaftlichen sowie touristischen Erschließung bzw. Entwicklung.
In Verbindung mit einem funktionsfähigen öffentlichen Straßennetz sind ausreichend befestigte und zweckmäßig geführte Landstraßen sehr fördernd für die Wirtschaftskraft und für die Lebensfähigkeit ländlicher Räume.

Solche ländlichen Wege dienen der optimalen Anbindung landwirtschaftlicher Betriebe an das öffentliche Straßennetz.

Förderbare ländliche Wege sind nach den "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" (RLW) so zu handhaben, dass sie den erforderlichen Verkehrsbelastungen langfristig gerecht werden können.

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