Genehmigungsfreistellungen
Bauvorhaben sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren immer dann genehmigungsfrei, wenn das Vorhaben dem Bebauungsplan sowie den Bauvorschriften entspricht und die Gemeinde nicht erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren stattfinden soll.
Beispiele für genehmigungsfreie Vorhaben:
- Wohngebäude
- Nebengebäude (z. B. Abstellraum)
- Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 1000m²
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular
- Lageplan
- Skizzen des Vorhabens
- Maße der Grundfläche
Referenzen
Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)
Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR
Baugenehmigungsverfahren
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