Abgeschlossenheit
Abgeschlossenheit bedeutet, dass alle Wohneinheiten jeweils durch Wände und Decken von anderen Wohneinheiten getrennt sind und über einen separaten Eingang verfügen.
Eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit erhält man von der Baugenehmigungsbehörde dann, wenn eine gültige Baugenehmigung und ein Aufteilungsplan vorliegen.
Der Aufteilungsplan beinhaltet:
- Bauzeichnung im Maßstab 1/100
- farbliche Darstellung aller Eigentumsflächen
Referenzen

Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz,
Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz)

Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Kassenschnittstelle zu MPS-HKR

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Brandschutz, Kassenschnittstelle zu INFOMA, Umweltverfahren (Beteiligung im Genehmigungsverfahren, Wassergefährdende Stoffe, Altlasten, Naturschutz), Integriertes interaktives Kartenfenster, Rasterdatenintegration

Baugenehmigungsverfahren, Straßenbaubehörde (Trassenverfahren, Sondernutzungen, Bauüberwachung) Kassenschnittstelle zu AB-DATA

Baugenehmigungsverfahren, Bauplanung, Denkmalschutz, Integriertes interaktives Kartenfenster

Baugenehmigungsverfahren, Bauaufsicht

Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutz, Stadtsanierung, integriertes ALB, Kassenschnittstelle zu AB-DATA
Sie haben eine Frage?
Gern helfen wir Ihnen weiter!
Unser Team ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Oder senden Sie uns einfach eine E-Mail.